Hier finden Sie das Formular zur Anmeldung von meldepflichtigen Anlagen:
Garten- u. Brunnenwassernutzung
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Mobile Zähler sind nicht zugelassen
Vielen Kunden, die einen erhöhten Wasserverbrauch aufgrund eines großen Nutz- und Ziergartens haben, können sich einen Gartenwasserzähler einbauen lassen. Dies hat zur Folge, dass nur das entsprechende Trinkwasser und keine Abwasserentgelte anfallen.
Das Formular für die Beantragung eines Gartenwasserzählers finden Sie hier.
Gartenwasserzähler
Gemäß der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) der Stadtwerke Georgsmarienhütte sind Gartenwasserzähler fest und frostfrei zu installieren und es ist zu gewährleisten, dass über den Gartenwasserzähler nur Wasser entnommen werden kann, dass nicht der Schmutzwasserkanalisation zugeführt wird.
Ein geeigneter Montageort ist im Keller oder im Hauswirtschaftsraum, unmittelbar bevor die Leitung zur Außenzapfstelle nach außen geführt wird. Bitte stellen Sie sicher, dass die Leitung zur Außenzapfstelle, um Frostschäden zu vermeiden, entleert werden kann.
Mobile Zähler, die unter der Außenzapfstelle montiert werden, sind nicht zugelassen.
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Geeigneter Montageort
Die Montage in einer Garage oder einem unbeheiztem Abstellraum ist zwar grundsätzlich möglich. Bitte bedenken Sie aber, dass immer eine Restmenge Wasser im Zähler verbleibt, sodass dieser durch geeignete Maßnahmen vor Frost geschützt werden muss. Gleiches gilt für Wasserzähler, die in unbeheizten Kellerräumen unter Fenstern montiert werden.
Die Montage eines Gartenwasserzählers ist uns schriftlich anzuzeigen. Das hierfür vorgesehene Formular „Abwasser – meldepflichtige Anlagen“ finden Sie hier. Für die Abnahme eines neu installierten Gartenwasserzählers berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 €.
Kaltwasserzähler sind für 6 Jahre geeicht. Danach müssen sie ausgetauscht werden. Da es sich bei Gartenwasserzählern um kundeneigene Zähler handelt, obliegt die Austausch- und Nachweispflicht gegenüber den Stadtwerken Ihnen als Kunde.
Bitte bedenken Sie, dass Sie mit einem Gartenwasserzähler lediglich die zum Zeitpunkt der Abrechnung gültige Abwassergebühr pro Kubikmeter Abwasser sparen. In einem durchschnittlichen Garten werden pro Jahr nur etwa 5 bis 10 Kubikmeter Wasser für die Gartenbewässerung aufgewendet. Wir empfehlen daher, im Vorfeld genau zu prüfen, ob die Ersparnis durch einen Gartenwasserzähler die Ihnen entstehenden Kosten für die Montage und den Austausch, alle 6 Jahre nach Ablauf der Eichgültigkeit, überhaupt deckt.