Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.Der Grundversorger wird alle 3 Jahre am 01.07. für die darauf folgenden 3 Kalenderjahre bestimmt und muss bis zum 30.09. im Internet veröffentlicht werden. Diese Festlegung fand erstmals zum 01.07.2006 statt.
Grundversorger im Verteilnetz Gas der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 sind Stadtwerke Georgsmarienhütte GmbH, Malberger Str. 13, 49124 Georgsmarienhütte.