Entgelte
Tarife
Schmutzwasser | steuerfrei | ||
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Arbeitspreis | bei bestehendem Kanalanschluss | 2,40 /m³ | |
Starkverschmutzerzuschläge | |||
Ein Starkverschmutzerzuschlag wird erhoben, wenn die auf dem Grundstück jährlich anfallende Abwassermenge 3.000 m³ oder die Jahresschmutzmenge 4 t (BSB 5) übersteigt |
800 g - 1.299 g BSB/m³ | 0,25 €/m³ | |
1.300 g - 1.799 g BSB/m³ | 0,46 €/m³ | ||
1.800 g - 2.299 g BSB/m³ | 0,67 €/m³ | ||
größer 2.300 g BSB/m³ | 0,88 €/m³ | ||
- bei Einzelabfuhr aus Kleinkläranlagen einschließlich Transportkosten |
57,00 €/m³ nach Aufwand |
Niederschlagswasser | steuerfrei |
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bis zu 300 m² bebaute und befestigte Fläche jährlich zusätzlich für jede weitere vollen 100 m² jährlich |
51,90 €/Jahr |
17,30 €/Jahr |
1) Die Preise inkl. Mehrwertsteuer sind aus Übersichtlichkeitsgründen z.T. gerundet; das Entgelt wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag.
Vertragliche Bedingungen
Für das Entsorgungsgebiet Georgsmarienhütte gelten für alle Kunden die Allgemeinen Abwasserentsorgungsbedingungen der Stadtwerke Georgsmarienhütte sowie die Anschluss- und Benutzungssatzung der Stadt Georgsmarienhütte.
Hier finden Sie unsere Tarife und Gebühren im Überblick.
- Wassertarife 2024 pdf 65.5KB
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Vertraglichen Bedingungen:
- Allgemeine Abwasserentsorgungsbedingungen pdf 3.0MB
- Anschluss- und Benutzungssatzung pdf 0.1MB
- Einleitungsbeschränkungen pdf 0.1MB