Neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser
Am 01. Dezember 2013 trat der neue Grenzwert von 0,010 Milligramm Blei pro Liter Trinkwasser in Kraft. Hausbesitzer sind demnach verpflichtet, den Mietern einwandfreies Wasser zur Verfügung zu stellen.
2001 wurde die stufenweise Herabsetzung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser bis zum 01. Dezember 2013 entschieden. Nach 1970 durften keine Bleileitungen mehr in Gebäuden eingebaut werden.
Die kommunalen Unternehmen der Wasserwirtschaft haben seit Jahren umfängliche Investitionen in die Modernisierung ihrer Infrastrukturen getätigt. Seit Jahren investieren auch die Stadtwerke Georgsmarienhütte in die Rohrnetzsanierung.
Für die Rohre der Trinkwasser-Installation sind die Hauseigentümer verantwortlich. Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass die Trinkwasserqualität einwandfrei ist und eventuell vorhandene Bleirohre ausgetauscht werden. Diese Information ist insbesondere für bestimmte Risikogruppen wichtig. Gerade Schwangeren und Kleinkindern wird empfohlen, Leitungswasser, das Blei enthält, nicht zu trinken.
Alle Vermieter, die ihre Bleirohre nicht bis zum 01. Dezember 2013 vollständig ausgewechselt haben, müssen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem 01.12.2013 hierüber schriftlich oder per Aushang informieren. Im gesamten Rohrleitungsnetz der Stadtwerke Georgsmarienhütte sind keine Leitungen aus Blei vorhanden. Die Versorgungsleitungen im öffentlichen Verkehrsraum wurden zu keiner Zeit, auch nicht bei anderen Versorgungsunternehmen, aus dem Material Blei hergestellt. Bleileitungen kamen lediglich bei Haushaltsinstallationen zum Tragen.