Vertragliche Bedingungen
Vertragliche Bedingungen
Grundversorgung
Belieferung nach § 36 EnWG
Näheres zu im Strompreis enthaltenen Mehrkosten und Abgaben finden Sie auch auf der Internetseite www.netztransparenz.de.
Ersatzversorgung
Belieferung nach § 38 EnWG
Die Ersatzversorgung geht nach 3 Monaten in die Grundversorgung über.
Sondervertrag
Schriftlichter Vertrag mit fester Laufzeit. Hier ergibt sich ein Preisvorteil gegenüber der Grundversorgung.
Partnervertrag - Ihr zusätzlicher Preisvorteil
Sie erhalten 2,5% Bonus bei Bezug des gesamten Energiebedarfs einer Verbrauschsstelle durch die Stadtwerke Georgsmarienhütte (Strom, Wasser, Erdgas oder Fernwärme). Der Partnervertrag ist schriftlich abzuschließen und wird für Rahmenverträge im Netzgebiet Georgsmarienhütte und Umgebung angeboten.
Bei Interesse nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern.
- Strom GVV
- Ergänzende Bedingungen pdf 0.4MB
- AGB Haushalt pdf 0.6MB
- AGB Gewerbe und Agrar pdf 0.6MB
- Abwendungsvereinbarung Muster pdf 0.7MB
Imformationspflichten gemäß §§ 77 Abs. 1 und Nr. 1 und 2 EEG 2015
- Bericht §77 Abs 1 Nr 2 EEG für 2016 pdf 0.3MB