Vertragliche Bedingungen
Vertragliche Bedingungen
Grundversorgung
Belieferung nach § 36 EnWG
Näheres zu im Strompreis enthaltenen Mehrkosten und Abgaben finden Sie auch auf der Internetseite www.netztransparenz.de.
Ersatzversorgung
Belieferung nach § 38 EnWG
Die Ersatzversorgung geht nach 3 Monaten in die Grundversorgung über.
Sondervertrag
Schriftlichter Vertrag mit fester Laufzeit. Hier ergibt sich ein Preisvorteil gegenüber der Grundversorgung.
Partnervertrag
Schriftlich abzuschließen. Sie erhalten 2,5 % Rabatt bei Bezug vom gesamten Energiebedarf (Strom/Gas/Fernwärme/Wasser) einer Verbrauchsstelle durch die Stadtwerke Georgsmarienhütte. Der Partnervertrag wird für Rahmenverträge im Netzgebiet Georgsmarienhütte und Umgebung angeboten.
Imformationspflichten gemäß §§ 77 Abs. 1 und Nr. 1 und 2 EEG 2015